Auch im Krankheitsfall können Sie sich auf uns verlassen.
Hier erhalten Sie Informationen über unsere vielfältigen Leistungen.
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Viele Ärzt*innen haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen. Ihre Patient*innen müssen daher für die meisten Behandlungen nicht bezahlen. Der Schlüssel zur Krankenbehandlung ist die e-card.
Wahlärzt*innen haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Daher werden Sie dort als Privatpatient*in behandelt und müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen. In den meisten Fällen erstattet Ihnen die ÖGK einen Teil der Kosten zurück.
Primärversorgungseinheiten (PVE) sind eine neue Form der medizinischen Versorgung. Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner arbeiten mit verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen in einem Zentrum oder Netzwerk zusammen.
Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können sich in bestimmten Spitälern in ganz Österreich ambulant oder stationär behandeln lassen. Die stationäre Behandlung wird in der allgemeinen Gebührenklasse gewährt, solange es die Krankheit erfordert.
Die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomographie (MR) und das Röntgen zählen zu den "bildgebende Diagnoseverfahren". Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die Kosten, wenn die Untersuchung in einem Vertragsinstitut durchgeführt wird.
Unsere zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der konservierenden Zahnbehandlung und dem Zahnersatz auch Kieferregulierungen (Zahnspangen).
Wer krank oder gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlung.
Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Sie dabei.
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